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Über uns 

Die Mien Ferienhuus tritt  als Vermittler des Mietvertrages zwischen dem/der Eigentümer/in des Mietobjekts und dem Gast als Mieter auf. Sie schließt die Mietverträge für die im Mietvertrag angegebene Vertragsdauer ausschließlich für Urlaubszwecke im Namen und für Rechnung des jeweiligen Eigentümers als Vermieter ab.

 

Buchung

Der Vertrag inklusive eventueller Zusatzleistungen kommt durch die verbindliche Buchung oder durch die von der Mien Ferienhuus dem Mieter übersandte Buchungsbestätigung per e-mail oder Fax auf seine verbindliche Buchungsanfrage zustande. Die AGB und die Hausordnung werden mit dem Abschluss des Mietvertrages anerkannt.

 

An- und Abreisezeiten

Die Mietzeit beginnt am gebuchten Anreisetag ab 15.00h und endet am Abreisetag um 11.00h. Änderung dieser Zeiten bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Sollte die Anreise später als 20.00 Uhr erfolgen, so werden die Mieter dies der Vermieterin rechtzeitig mitteilen, um eine ordnungsgemäße Übergabe zu gewährleisten.

 

Belegung

Die Belegung ist nur mit der jeweiligen maximal angegebenen Personenzahl zulässig und darf nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung überschritten werden. Eine Weiter- und/oder Untervermietung des Mietgegenstandes sowie eine entgeltliche und/oder unentgeltliche Überlassung an Dritte sind nicht erlaubt.

 

Nebenkosten

Nebenkosten für Wasser/ Strom und Energiekosten sowie der Internetzugang und die Waschmaschinennutzung sind im Gesamtmietpreis enthalten. Die Endreinigungskosten in Höhe von EURO 75 -185,--  incl. MwSt. sind  obligatorisch und werden extra berechnet. Zusatz- und Dienstleistungen  – sofern nicht anders erwähnt – sind nicht im Mietpreis enthalten und werden gesondert berechnet.

 

Mietpreiszahlung

Die Mietvorauszahlung beträgt in der Regel 25% des Mietpreises, ist nach der Buchung fällig und muss innerhalb von 8 Tagen beim Vermieter eingehen. Die Restzahlung erfolgt bis 4 Wochen vor Mietbeginn. Werden Zahlungen nicht vertragsgemäß geleistet, kann das als Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag entsprechend dem Absatz Stornierung/ Kündigung gewertet werden. Damit werden die dort festgelegten Zahlungen fällig. 

 

Sollte zwischen Vertragsabschluss und Mietbeginn weniger als 4 Wochen liegen ist der volle Betrag sofort fällig. 

 

Es wird eine Kaution von 150,00-250,00 Euro erhoben, die nach Ende der Mietzeit, und ordnungsgemäßer Übergabe des Mietobjekts, per Überweisung erstattet wird. Bei ungereinigter Übergabe, bei Schäden oder fehlendem Inventar kann der Vermieter die komplette Kaution einbehalten oder darüber hinaus eine Nachberechnung erstellen. Die Forderung ist in diesem Fall sofort fällig. Eventuell später geltend gemachte Ansprüche des Vermieters werden durch die Rückzahlung der Kaution nicht berührt. 

 

Alle Zahlung oder Erstattungen erfolgen per Bank-Überweisung, hilfsweise per Barzahlung.

 

Die veröffentlichten Grundrisse und Wohnungsbeschreibungen der angebotenen Ferienhäuser beruhen auf Informationen und Angaben der Eigentümer, geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zur Mietminderung.

 

Stornierung/Kündigung

Von der Errichtung des Mietzinses wird der Mieter nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass er die Buchung storniert oder durch einen in seiner Person liegenden Grund, zum Beispiel Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, den Mietgegenstand nicht nutzen kann. Eine Stornierung ist nur schriftlich bei dem Vermieter einzureichen und gilt ab dem Tag der Zustellung der Erklärung bei dem Vermieter. Die Mien Ferienhuus empfiehlt daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen (z.B. Endreinigung) die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist.

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Corona - Stornobedingungen :  Falls uns aufgrund von behördlichen Verordnungen eine Vermietung untersagt werden oder sollte dem Mieter die Anreise aufgrund von behördlichen Verordnung nicht möglich sein, erstellen wir einen unbefristeten Übernachtungsgutschein oder erstatten den Mietbetrag wenn noch kurzfristig ein Nachmieter gefunden werden kann.

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Erstattung:   

Bis 60 Tage vor Mietbeginn                                                        100% des Mietpreises  

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Gleichwohl ist der Vermieter bemüht das Mietobjekt  anderweitig zu vermieten. Dem Mieter bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Die Mien Ferienhuus kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit fristlos aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere, wenn die Mieter die fällige Zahlung nicht fristgerecht leisten oder sich so vertragswidrig verhalten, dass der Vermieterin die Durchführung des Mietvertrages nicht zuzumuten ist. In diesem Fall kann die Vermieterin von den Mietern pauschalen Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn verlangen.

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Mietschäden

Der Mieter ist bei Mietbeginn verpflichtet, etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Mietgegenstandes und/oder des Inventars, einschließlich des Reinigungszustandes unverzüglich der Mien Ferienhuus anzuzeigen, damit ggfls. Abhilfe durch den Vermieter geschaffen werden kann. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Mieter den Mietgegenstand in einem ordnungsgemäßen Zustand vorgefunden hat. Wohnung und Einrichtung sind sorgsam zu behandeln, entstandene Beschädigungen oder Schäden sind unverzüglich der Mien Ferienhuus zu melden. Der Mieter haftet für die durch ihn verursachten Schäden, auch wenn diese erst nach dem Auszug der Mieter erkannt werden. Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen werden nur durch die Mien Ferienhuus auf Kosten des Mieters veranlasst. Nach Mietzeitende vorgebrachte Beanstandungen werden nicht anerkannt und berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Es besteht hier die Mitwirkungspflicht des Mieters um den Schaden möglichst gering zu halten. Für  kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung, usw. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung bei Bedarf z.B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen zu betreten. Für Wertgegenstände haftet der Vermieter nicht.

 

Tiere

Tiere dürfen nur nach vorheriger Absprach und mit ausdrücklicher schriftlicher Zusage unsererseits im Haus logieren. Wir behalten uns eine Ablehnung vor. Hunde schlafen bitte im eigenen Körbchen und benutzen ihre mitgebrachte Futter- und Wasserschüssel.  Das Saunahaus ist für sie tabu. Im Garten bitten wir Hinterlassenschaften sofort aufzunehmen und in der Schwarzen Tonne zu entsorgen.

Für alle verursachten Schäden haftet der Tierhalter.

 

Internet/W-LAN

Die Nutzung mit Ihrem eigenen W-Lan fähigen Endgerät über den W-Lan Anschluss ist für den Mieter kostenlos, jedoch nicht die Nutzung kostenpflichtiger Inhalte des Internets. Der Mieter nutzt das Internet auf eigene Gefahr, der Vermieter schließt jegliche Haftung im Zusammenhang mit der Internetnutzung des Mieters aus. Für die Nutzung des Internets über W-Lan sind zusätzlich die W-Lan Nutzungsregel zu berücksichtigen. Mit der verbindlichen Buchung versichern Sie den Internetzugang nicht missbräuchlich zu nutzen.

 

Rauchen/Feuer/Grillen

Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt. Auf der Terrasse stehen Aschenbecher zur Nutzung bereit. Bei mit Reet eingedeckten Ferienhäusern ist die Verwendung von offenem Feuer strikt verboten sowie jegliche Art von Feuerwerkskörpern und ähnlichem. Das Grillen ist nur auf einem Grill auf dem dafür vorgesehenen Grillplatz erlaubt. Dabei sind Brandbeschleuniger (Spiritus usw.) bzw. offenes Feuer verboten. Bitte reinigen Sie den Grill nach Gebrauch und vor der Abreise und entsorgen die erkaltete Asche und Grillreste in den Restmüll. 

 

Entsorgung

Der Mieter ist für die Mietdauer des Ferienhauses für die ordnungsgemäße Müllentsorgung  verantwortlich.

 

Parken/Camping

Durch das Parken auf dem Stellplatz kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von Zelten und Wohnmobilen sind Nichtmietern auf dem Grundstück nicht gestattet.

 

Haftung Vermieter

Schadensersatzansprüche gegen Mien Ferienhuus oder den Eigentümer des Mietobjektes sind, mit Ausnahme solcher wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Beide übernehmen keine Haftung für die vom Mieter mitgebrachten Sachen.

 

Mietende

Bei Mietende ist der Mietgegenstand in folgendem Zustand zu hinterlassen:  Der Kühlschrank ist geleert, Essensreste im Müll entsorgt. Müll – und Kosmetikeimer sind entleert und den entsprechenden Mülltonnen ordnungsgemäß entsorgt. Sämtliches Geschirr, Bestecke, Töpfe etc. sind abgewaschen und getrocknet. Sämtliche Türen und Fenster sind verschlossen. Bei Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Mieter, bleibt der Mien Ferienhuus die Geltendmachung von zusätzlichen Reinigungskosten vorbehalten. Sämtliche bei Mietbeginn übergebenen Schlüssel sind bei Mietende abzugeben. Folgekosten bei verloren gegangenen Schlüsseln sind vom Mieter zu ersetzen.

 

Sonstiges

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Mietvertrages bestehen nicht, es sei denn es von beiden Vertragsparteien eine derartige Vereinbarung schriftlich getroffen worden. Sollten sich einzelne Bestimmungen und/oder Passagen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam und/oder undurchführbar erweisen oder infolge von Gesetzesänderungen nach Abschlusses dieses Vertrages unwirksam und/oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertrags-bestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An der Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die den Sinn und Zweck der richtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Der Mieter hat während der Mietdauer für das Ferienhaus die im Haus ausgelegte Hausordnung, die hiermit Bestandteil des Mietvertrages ist, zu beachten. 

 

Als Gerichtstandort gilt Flensburg als vereinbart.

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